AGB
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut, sowie
Verpackungsarbeiten
Beauftragung der Firma Lokaj Transporte & Umzüge, die Firma Lokaj Transporte & Umzüge kann einen
weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.
Zusatzleistungen
Die Firma Lokaj Transporte & Umzüge führt unter Wahrung des Interesses des Kunden seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Umzugsunternehmens gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Kunden nach Vertragsabschluss erweitert wird.
Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung der Firma Lokaj Transporte & Umzüge nicht verrechenbar.
Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Kunde gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlung oder Teilzahlung auf entsprechende Anforderung direkt an die Firma Lokaj Transporte & Umzüge auszuzahlen.
Übergabe des Gutes
Das Transportgut wird der Firma Lokaj Transporte & Umzüge. Unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Endpacken der Firma Lokaj Transporte & Umzüge angezeigt wird.
Transportsicherungen
Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräte, EDV -Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen . Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist die Firma Lokaj Transporte & Umzüge nicht verpflichtet.
Haftungsausschüsse
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurückzuführen
ist:
1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder
Urkunden
2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden
3. Behandeln, Verladen oder entladendes Gutes durch den Kunden
4. Beförderung von nicht vom Frachtführer verpackten Gut in Behältern
5. Verladen und Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle
oder Endladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Kunden auf die Gefahr einer
Beschädigung vorher hingewiesen und der Kunden auf der Durchführung der Leistungen bestanden
hat.
6. Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
7. natürliche oder mangelnde Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden,
insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet.
8. Für Funktionsschäden an Elektrogeräten, wie z.B. Waschmaschinen, Rundfunk-, Fernseh-, EDV oder
ähnlich empfindlichen Geräten (dies ist keine abschließende Liste)
9. Sollten besondere Raumverhältnisse (Enge des Treppenhauses, Enge des Flures, etc.) an der
Entladestelle bei der Besichtigung durch unsere Akquisiteure, durch den Umzugskunden nicht angegeben
worden sein und dieses mit erheblichen Mehrleistungen verbunden ist, zählt dieses als Mehrleistung,
die gesondert vergütet werden muss.
Haftungshöchstbetrag
Die Haftung der Firma Lokaj Transporte & Umzüge wird auf 620,-€ je Kubikmeter Hubraum beschränkt. Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt Firma Lokaj Transporte & Umzüge eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien trägt der Absender.
Erhöhung der Vergütung
Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei der Auftragserteilung erteilten Angaben des Kunden ab, so ist Lokaj Transporte & Umzüge berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.
Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute der Firma Lokaj Transporte & Umzüge sind, sofern nicht anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
Handwerkehevermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter haftet die Firma Lokaj Transporte & Umzüge nur für sorgfältige Auswahl.
Aufrechnung
Gegen Ansprüche der Firma Lokaj Transporte & Umzüge ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellte oder unbestritten sind.
Abtretung
Die Firma Lokaj Transporte & Umzüge ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzusetzen.
Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Kunden und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute der Firma Lokaj Transporte & Umzüge hat der letztere nicht zu verantworten.
Nachprüfung durch den Kunden
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Kunde verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
Zahlungsmodalitäten
Bei Nahumzügen wird der vereinbarte Festpreis bei ordnungsgemäßer Entladung des Umzugsgutes in Bar fällig. Dies trifft ein, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, diese können ausschließlich mit dem Inhaber des Unternehmens und dem Kunden beschlossen werden. Bei Fernumzügen muss ein Teil des vereinbarten Preises vorab beglichen werden, die Höhe der zu entrichtenden Summe richtet sich nach dem Gesamtpreis und wird vom Umzugsunternehmen festgelegt. Wird ein Sozialumzug durchgeführt, werden alle weiteren Zahlungsvereinbarungen direkt mit der zuständigen Behörde abgesprochen. Alle Zahlungseingänge sind ausschließlich unter der Angabe der Rechnungsnummer an den Geschäftsführer/in unter folgender Kontoverbindung zu entrichten: §419 findet entsprechende Anwendung.
Pfandrecht
Lokaj Transporte & Umzüge hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde
Stornokosten
Kündigt der Kunde einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart: - bei einer Kündigung, die nicht mehr als drei Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt 75 % der Auftragssumme - bei einer früheren Kündigung 50 % der Auftragssumme.
Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma Lokaj Transporte & Umzüge vereinbart.
Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.